HRB 1859: XNaSe AG, Burghaun, Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
XNaSe AG, Burghaun, Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
XNaSe AG, Burghaun, Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun. Ausgeschieden als Vorstand: Röder, Dirk, Fulda, * ‒.‒.‒‒; Eingetreten als Vorstand: Helfrich, Martin, Frankfurt am Main, geb. ‒.‒.‒‒; einzelvertretungsberechtigt;mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
XNaSe AG, Burghaun, Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun. Die Hauptversammlung vom 13.09.2010 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 6.442,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in den §§ 3 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun. Neues Grundkapital: 66.325,00 EUR.
XNaSe AG, Burghaun, (Steinbacher Straße 4, 36151 Burghaun).Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form um 5733 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 20.06.2008 hat ferner die Einfügung eines neuen § 10 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 72.767,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Mai 2013 um bis zu 35.000,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.
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