Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
a)
Firma geändert; nun:
XPLN GmbH |
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|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen. |
a)
20.12.2023
Zechendorf |
HRB 766308: Price Intelligence GmbH, Stuttgart, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klumpp, Sebastian Martin, Rheinstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 766308: Price Intelligence GmbH, Stuttgart, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 11.143,00 EUR auf 37.143,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 37.143,00 EUR.
HRB 766308: Price Intelligence GmbH, Stuttgart, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "parsionate GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 746697) am 11.12.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 766308: Price Intelligence GmbH, Stuttgart, Motorstraße 25, 70499 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Nachschusspflicht) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines Teils des Vermögens der "parsionate GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 746697) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Sperrfechter, Thomas Johannes, Weinsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Umbach, Jens Wolfgang, Eggenstein-Leopoldshafen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "parsionate GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 746697) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.09.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Price Intelligence" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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