HRB 17620: XXL Handels GmbH, Leipzig, Wurzner Straße 6 b, 04315 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Blochberger, Dirk, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17620: XXL Handels GmbH, Leipzig, Wurzner Straße 6 b, 04315 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Blochberger, Dirk, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Sänger, Sandy, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leipziger Möbel A & V GmbH, Leipzig, Wurzner Straße 6 b, 04315 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: XXL Handels GmbH. Neuer Gegenstand: Groß- und Einzelhandel über Ladengeschäfte und per Internet sowohl von Neuwaren und Gebrauchtwaren, als auch An- und Verkauf von: Möbeln, Kleinmöbeln, Büromöbeln, Haushaltsgeräten, Haushaltswaren, Videospiele, Unterhaltungselektronik, Computer Hard- und Software, Mobilfunk, Foto, Video, DVD, TV, HiFi, SAT, Telefontechnik und deren Zubehör sowie folgende Dienstleistungen: Möbelmontagen und -demontagen, Kleintransporte und Umzugsservice bis 3,5 t, Abholung und Lieferservice, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Malerausbesserungsarbeiten, Reparatur-, Installations- und Servicearbeiten von Computern, TV, Hifi, Video, Handy`s, Telefonanlagen, Webcamüberwachung, Elektroinstallation. Die Media Teletechnik GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 10083) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2011 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.