Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
xavannah Verwaltungs-GmbH, Bielefeld (Amtsgericht
Bielefeld HRB 41439) |
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b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Liquidation
erloschen. |
a)
17.02.2023
Freier |
HRA 16146: Xavannah GmbH & Co. KG, Bielefeld, Karl-Oldewurtel-Straße 40, 33659 Bielefeld. Prokura erloschen: Schmischke, Meike, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 16146: Xavannah GmbH & Co. KG, Bielefeld, Karl-Oldewurtel-Straße 40, 33659 Bielefeld. Einzelprokura: Schmischke, Meike, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 16146: Xavannah GmbH & Co. KG, Bielefeld, Karl-Oldewurtel-Straße 40, 33659 Bielefeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.10.2014 wirksam geworden.
HRA 16146:Xavannah GmbH & Co. KG, Bielefeld, Karl-Oldewurtel-Straße 40, 33659 Bielefeld.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.09.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.09.2014 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.09.2014 das Unternehmen Xavannah dataprocessed engineering Denis Schmischke e.K. mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16205) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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