Y-Fünf GmbH, München (Denninger Str. 165, 81925 München). Die Verschmelzung wurde am 06.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 82677).
Y-Fünf GmbH, München (Denninger Str. 165, 81925 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "Bayerische Bau und Immobilien GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 82677) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Y-Fünf GmbH, München (Denninger Str. 165, 81925 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2005 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Sonstige Bestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen jeder Art sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei solchen Unternehmen und insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften; dies gilt insbesondere für Unternehmen, welche sich mit der Entwicklung und Bebauung, dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen befassen. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Scheffel, Udo, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nun der elektronische Bundesanzeiger.