YAK Technology Industrial Europe GmbH, Neuss, Im Taubental 11, 41468 Neuss. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
YAK Technology Industrial Europe GmbH, Neuss, Im Taubental 11, 41468 Neuss. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Im Taubental 11, 41468 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wu, Xiaoxia, Haizhuqu, Ningbo/China, * ‒.‒.‒‒; Yu, Hong, Haizhuqu, Ningbo/China, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Xing, Ning, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 31. Mai 2010 aufgelöst.
YAK Technology Industrial Europe GmbH, Düsseldorf (Im Taubental 11, 41468 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (jetzt AG Neuss, HRB 13322) verlegt.
YAK Technology Industrial Europe GmbH, Neuss (Im Taubental 11, 41468 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08. April 2004. Die Gesellschafterversammlung vom 27. Oktober 2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 50713) nach Neuss beschlossen. Gegenstand: Import, Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Stoffen, Textil- und Lederwaren aller Art, einschließlich technischer Textilien sowie Mode- und Schmuckaccessoires. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wu, Xiaoxia, Haizhuqu, Ningbo/China, * ‒.‒.‒‒; Yu, Hong, Haizhuqu, Ningbo/China, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.