YARD Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der IPGD Grundstücksverwaltungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 168449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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