HRB 14542: YIM AG, Neuss, Maternusstr. 9 a, 41469 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14542: YIM AG, Neuss, Maternusstr. 9 a, 41469 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Rheingoldhöhe Achte V V AG, Düsseldorf (Maternusstraße 9a, 41469 Neuss). Der Sitz ist nach Neuss (neue Firmierung : YIM AG, jetzt AG Neuss, HRB 14542) verlegt.
YIM AG, Neuss (Maternusstr. 9 a, 41469 Neuss). Aktiengesellschaft. Satzung vom 15. August 2007. Die Hauptversammlung vom 30. August 2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 56981) nach Neuss beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tag hat ferner § 1 Satz 1 (Firma der Gesellschaft) und § 2 (Unternehmensgegenstand) der Satzung geändert. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Kauf und Verkauf von Firmenbeteiligungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alt. 2 BGB erteilt werden. Vorstand: Yim, Michael, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Hundt, Angelika, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Rheingoldhöhe Achte V V AG, Düsseldorf (Georg-Glock-Str. 8, z.Hd. RA Sonnleitner, 40474 Düsseldorf). Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.08.2007. Gegenstand: Die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alt. 2 BGB erteilt werden. Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.