HRB 23033: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Düsseldorf, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2021 mit der Yokohama Europe GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 51625) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23033: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Düsseldorf, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hashimoto, Keishi, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23033: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Düsseldorf, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 mit der YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH mit Sitz in Laxenburg/Österreich (Landesgericht Wiener Neustadt, Firmenbuchnummer 77901 k) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23033: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Düsseldorf, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH mit Sitz in Laxenburg/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Wiender Neustadt unter der Firmenbuch-Nr.: 77901 k) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma YOKOHAMA REIFEN GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 23033) eingereicht worden.Die Yokohama Europe GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 51625, ist Mehrheitsgesellschafterin der übertragenden Gesellschaft YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH und alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft YOKOHAMA REIFEN GmbH. Die YOKOHAMA REIFEN GmbH ist neben der Yokohama Europe GmbH Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind somit nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. Den Gläubigern der YOKOHAMA REIFEN GmbH und der YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH ist gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der YOKOHAMA REIFEN GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen YOKOHAMA REIFEN GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheiten zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der YOKOHAMA REIFEN GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Geschäftsanschrift: Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden YOKOHAMA REIFEN GmbH gefordert werden muss. Gem. § 13 des österreichischen EU-Verschmelzungsgesetzes (öEU-VerschG) ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstandene Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern grundsätzlich jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der YOKOHAMA REIFEN GmbH, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf, Deutschland und bei YOKOHAMA (AUSTRIA) GmbH, Industriezentrum NÖ-Süd, Straße 15, Objekt 77, Stiege 2, Top 3, 2355 Wiener Neudorf, Österreich.
HRB 23033: YOKOHAMA REIFEN GmbH, Düsseldorf, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ihara, Shigeo, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Fujino, Takeshi, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Shioiri, Hiroyuki, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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