HRB 717675: YOU-DRIVE GmbH, Bruchsal, Au in den Buchen 43, 76646 Bruchsal. Bestellt als Geschäftsführer: Huber, Heiko, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Huber, Heiko, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 717675: YOU-DRIVE GmbH, Bruchsal, Zum Heckgraben 15, 76646 Bruchsal. Neue Geschäftsanschrift: Au in den Buchen 43, 76646 Bruchsal. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Huber, Heiko, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒.
YOU-DRIVE GmbH, Bruchsal, Zum Heckgraben 15, 76646 Bruchsal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2013 und 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Zum Heckgraben 15, 76646 Bruchsal. Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Herstellung und Vermietung von Software und Hardware sowie Internetlösungen aller Art, die branchenspezifische Durchführung von Beratung, Schulung und Marketingdienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten. Stammkapital: 50.150,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Huber, Manfred, Graben-Neudorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "YOU-DRIVE AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712278) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.