HRB 86081: YOUNIQ AG, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 10.12.2015 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Corestate Ben BidCo AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99284) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der übernehmenden Corestate Ben BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main wirksam. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2015 mit der Corestate Ben BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99284) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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