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YOUNIQ GmbH, Frankfurt (HRB 105492)

Firmendaten

Anschrift
Friedrich-Ebert-Anlage 35 - 37
60327 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: c: 50.000,00 EUR - 99.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 105492
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die YOUNIQ GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 105492 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die YOUNIQ GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien und/oder Geschäftsanteilen von Immobiliengesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und/oder Unternehmen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 50.000,00 EUR. Die YOUNIQ GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 4

Calendar 29.12.2016
Veränderung

HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CORESTATE IREI Holding S.A. am 08.12.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 28.11.2016
Veränderung

HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 21.10.2016 mit der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg Nr. B 186352) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor.Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen luxemburgischen Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 08.11.2016
Vorgang ohne Eintragung

HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Es ist ein Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft die YOUNIQ GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und als aufnehmende Gesellschaft die CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation, eine Aktiengesellschaft (société anonyme) Luxemburger Rechts, mit Sitz Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg beteiligt. Die Registerdaten der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten wie folgt: Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 105492. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 186352. Bzgl. den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sowie den Rechten der Gläubiger wird auf folgendes hingewiesen: Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der YOUNIQ GmbH ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Bei der YOUNIQ GmbH sind daher keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden. Im Hinblick auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation bedarf die Verschmelzung gemäß Artikel 263 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10.August 1915 (Loi du 10 août 1915 concernant les sociétés commerciales, telle que modifiée) (das Gesetz von 1915) der Zustimmung der Generalversammlung der beteiligten Gesellschaften. Ein solcher Beschluss auf Ebene der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation bedarf einer Stimmenmehrheit von Gesellschaftern, welche mindestens zwei Drittel des Gesellschaftskapitals der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation vertreten. Unter der Anschrift der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation, 35, Avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern kostenlos eingeholt werden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG. Gemäß dieser Vorschrift ist - da die übernehmende CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation luxemburgischen Recht unterliegt - den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten übertragenden Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG). Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Gesellschaft auf dieses Recht hinzuweisen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der YOUNIQ GmbH unter deren Geschäftsanschrift Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift der YOUNIQ GmbH können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz von 1915 die folgenden Schutzmechanismen enthält: Gemäß Art. 268 des Gesetzes von 1915 können die Gläubiger der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation, deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung der die Verschmelzung feststellenden Dokumente gemäß Art. 273 des Gesetzes von 1915 begründet wurden, ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes und wie in dringlichen Angelegenheiten (référé) tagend, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, dass sie glaubhaft darstellen können (démontrer de manière crédible), dass der Verschmelzungsvorgang ein Risiko für die Rechte der Gläubiger darstellt und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten gegeben hat. Der vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnerin kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung befristet ist. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Unter der Anschrift der CORESTATE IREI Holding S.A. - in Liquidation, 35, Avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.

Calendar 03.06.2016
Neueintragung

HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien und/oder Geschäftsanteilen von Immobiliengesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und/oder Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kersting, Alexander, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der YOUNIQ AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99284). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

03.06.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Kersting
Geschäftsführer