YSIS GmbH & Co. KG, Karlsruhe (Rheinstr. 50 a, 76185 Karlsruhe). Der Einzelkaufmann Baur, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Thomas Baur, Bildverarbeitung und Softwareentwicklung e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 700628) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.08.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76185 Karlsruhe
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG