HRB 19733: Ya-Sec Handel GmbH, Günzburg, Maria-Merian-Straße 40, 89312 Günzburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtwaren jeglicher Art. Bestellt: Geschäftsführer: Secme, Behcet, Leipheim, * ‒.‒.‒‒; Secme, Murat, Leipheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Yavuz, Secme, Günzburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19733: Ya-Sec Handel GmbH, Günzburg, Maria-Merian-Straße 40, 89312 Günzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2021. Geschäftsanschrift: Maria-Merian-Straße 40, 89312 Günzburg. Gegenstand des Unternehmens: Einzelhandel mit Gebrauchtwaren jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Yavuz, Secme, Günzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Yavuz, Secme, Günzburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma YA-SEC Handel e.K., mit Niederlassung in Günzburg (Amtsgericht Memmingen HRA 12870) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.