Yak Technology (Germany) GmbH, Düsseldorf (Friedrichstr. 144, 40217 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Yak Technology (Germany) GmbH, Düsseldorf (Friedrichstr. 144, 40217 Düsseldorf). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 3 Wochen festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Das Widerspruchsrecht steht jedem zu, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach dem Datum der Bekanntmachung der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit dem Tage der Bekanntmachung der Löschungsankündigung in dem für die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 10 des Handelsgesetzbuches. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Löschungsankündigung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Yak Technology (Germany) GmbH, Düsseldorf, (Friedrichstr. 144, 40217 Düsseldorf).).
Yak Technology (Deutschland) GmbH, Neuss (Friedrichstr. 144, 40217 Düsseldorf). Nach Sitzverlegung (jetzt AG Düsseldorf, HRB 51970) Sitz nunmehr: Düsseldorf.
Yak Technology (Germany) GmbH, Düsseldorf (Friedrichstr. 144, 40217 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Neuss (bisher AG Neuss HRB 12776) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Der Im-und Export von Waren aller Art, insbesondere von Maschinen, elektronischen Geräten, Bauelementen sowie Rohstoffen für Industrieplastik. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hong, Siming, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Liu, Peng, Willesden Green London/Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.