Yildiz, Lade- und Löschbetrieb GmbH, Wesseling (Marie-Juchacz-Straße 11, 50389 Wesseling). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Yildiz Lade- und Löschbetrieb e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 24638) am 18.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Yildiz, Lade- und Löschbetrieb GmbH, Wesseling (Marie-Juchacz-Straße 11, 50389 Wesseling). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 19.04.2007 mit der Yildiz Lade- und Löschbetrieb e.K. mit Sitz in Wesseling (Amtsgericht Köln, HRA 24638) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.