HRB 38339: YouGov Deutschland AG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.04.2016 im Wege des Formwechsels in die YouGov Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 87585) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 38339: YouGov Deutschland AG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln. Einzelprokura: Bruhn, Bianca Wennemoes, Holte, * ‒.‒.‒‒.
HRB 38339:YouGov Deutschland AG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln.Nicht mehr Vorstand: Kleine Hörstkamp, Olaf Antonius, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Contzen, Elisabeth, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 38339:YouGov Deutschland AG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
YouGov Deutschland AG, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln. Nach Änderung des Wohnortes Vorstandsvorsitzender: Sperling, Andreas Toni, Hof bei Salzburg/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2012 mit der psychonomics advisory AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 71276) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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