HRB 705771: Ypsilon GmbH, Bötzingen, Wasenweiler Straße 12, 79268 Bötzingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 705771: Ypsilon GmbH, Bötzingen, Wasenweiler Straße 12, 79268 Bötzingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam . Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schönberger, Tanja Nicole, geb. Sexauer, Bötzingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Schönberger, Tanja Nicole, geb. Sexauer, Bötzingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Ypsilon GmbH, Bötzingen, Wasenweiler Straße 12, 79268 Bötzingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2010. Geschäftsanschrift: Wasenweiler Straße 12, 79268 Bötzingen. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Geschenkartikeln, Möbeln und Wohnaccessoires. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schönberger, Tanja, geb. Sexauer, Bötzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Schönberger, Tanja, geb. Sexauer, Bötzingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Ypsilon - Tanja Schönberger e. K.", Bötzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702092) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.08.2010. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.