HRB 128943: YuMa Handels GmbH, Hamburg, Eigenheimweg 22, 21077 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
HRB 128943: YuMa Handels GmbH, Hamburg, Eigenheimweg 22, 21077 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind a) der Handel mit Non-Food Artikeln, b) Autovermietung von KFZ (PKW, LKW sowie Landmaschinen), c) der Betrieb einer Veranstaltungsagentur, d) Tätigkeiten als Marketing-Berater (Marketing Büro).
YuMa Handels GmbH, Hamburg, Eigenheimweg 22, 21077 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2013. Geschäftsanschrift: Eigenheimweg 22, 21077 Hamburg. Gegenstand: der Handel mit Non-Food Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Acan, Yuhanun, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Acan Yuhanun, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Yuhanun Acan Internethandel e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 116510) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2013. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.09.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.