HRB 38937: Yum! Restaurants Germany GmbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist nach niederländischem Recht am 29.12.2018 wirksam geworden.
HRB 38937: Yum! Restaurants Germany GmbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 30.10.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2018 mit der KFC Holdings B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 33237420) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, vorliegen.
HRB 38937: Yum! Restaurants Germany GmbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Yum! Restaurants Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38937) mit der eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma KFC Holdings B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter Registernummer 33237420 ) eingereicht worden.Für die Yum! Restaurants Germany GmbH:Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Yum! Restaurants Germany GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf Forderungen zu, die im Zeitraum von 15 Tagen vor oder nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind.Die Anmeldung der Forderung muss deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung ist anzugeben.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst grundsätzlich keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss.Der zu sichernde Anspruch muss nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Sicherheit ist in der Regel durch Bürgschaften, Hinterlegung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte bzw. Schiffshypotheken zu leisten.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Yum! Restaurants Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift,Yum! Restaurants Germany GmbHWanheimer Strasse 49, 40472 DüsseldorfDeutschlandgeltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Da die Übernehmende Gesellschaft zum Zeitpunkt der Verschmelzung sämtliche Geschäftsanteile (100%) der Übertragenden Gesellschaft halten wird, entfallen Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter. Für dieKFC Holdings B.V.:existieren keine Gläubigerrechte aufgrund der Verschmelzung. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte eingeholt werden:KFC Holdings B.V.Schurenbergweg 9B 1105 AP Amsterdam,Niederlande/The NetherlandsDa die KFC Pacific Holdings Ltd, eine nach maltesischem Recht errichteten und bestehenden Kapitalgesellschaft, zum Zeitpunkt der Verschmelzung sämtliche Geschäftsanteile (100%) der Übernehmenden Gesellschaft halten wird, entfallen Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Yum! Restaurants Germany GmbHWanheimer Strasse 49, 40472 DüsseldorfDeutschland.
HRB 38937: Yum! Restaurants Germany GmbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Yum! Restaurants Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 38937), eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Übertragende Gesellschaft, und der KFC Holdings B.V., mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Handelskammer der Niederlande unter Registernummer 33237420), eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Niederlande als Übernehmende Gesellschaft, eingereicht worden. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 123 Abs.2 c) Verschmelzungsrichtlinie: für die Yum! Restaurants Germany GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Yum! Restaurants Germany GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf Forderungen zu, die im Zeitraum von 15 Tagen vor oder nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Anmeldung der Forderung muss deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung ist anzugeben. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst grundsätzlich keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Sicherheit ist in der Regel durch Bürgschaften, Hinterlegung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte bzw. Schiffshypotheken zu leisten. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Yum! Restaurants Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift Yum! Restaurants Germany GmbH, Wanheimer Strasse 49, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Da die Übernehmende Gesellschaft zum Zeitpunkt der Verschmelzung sämtliche Geschäftsanteile (100 Prozent) der Übertragenden Gesellschaft halten wird, entfallen Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter. Für die KFC Holdings B.V. existieren keine Gläubigerrechte aufgrund der Verschmelzung. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte eingeholt werden: KFC Holdings B.V., Schurenbergweg 9B 1105 AP Amsterdam, Niederlande. Da die KFC Pacific Holdings Ltd, eine nach maltesischem Recht errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft, zum Zeitpunkt der Verschmelzung sämtliche Geschäftsanteile (100 Prozent) der Übernehmenden Gesellschaft halten wird, entfallen Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter.
HRB 38937: Yum! Restaurants Germany GmbH, Düsseldorf, Wanheimer Straße 49, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Klasing, Insa, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Doukas, Georgios, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Schepers, Marco, Bocholt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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