Yves de Beauville GmbH, Hilden (Klotzstraße 33, 40721 Hilden). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Ador Edelmetalle GmbH am 13.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Yves de Beauville GmbH, Hilden (Klotzstraße 33, 40721 Hilden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2006 mit der Ador Edelmetalle GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 45961) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
Yves de Beauville GmbH, Hilden (Klotzstraße 33, 40721 Hilden). Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Rainer, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Sonanini, Bernhard, Hilden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Yves de Beauville GmbH, Hilden (Klotzstraße 33, 40721 Hilden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2005. Gegenstand: Der Im- und Export sowie Handel mit hochwertigen Delikatessen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Koch, Rainer, Hilden, * ‒.‒.‒‒; Sonanini, Bernhard, Hilden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.