HRB 228504: Z+K Bau GmbH, Grasbrunn, Landkreis München, Am Hochacker 2, 85630 Grasbrunn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Z+K Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Ausführung sämtlicher Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten sowie Durchführung von Umbauten und Altbausanierungen aller Art. Entgeltliche Überlassung von Gegenständen des Anlagevermögens, insbesondere von Baumaschinen und Werkzeugen.
HRB 228504: Z+K Bau GmbH, Grasbrunn, Landkreis München, Am Hochacker 2, 85630 Grasbrunn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2016. Geschäftsanschrift: Am Hochacker 2, 85630 Grasbrunn. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung sämtlicher Bauleistungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten sowie Durchführung von Umbauten und Altbausanierungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunzmann, René, Wallgau, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Andreas, Weilersbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Z+K Bau OHG mit dem Sitz in Grasbrunn (Amtsgericht München HRA 105948). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.