Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
24 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Benner, Johannes Friedrich, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.03.2023
Dannegger
b)
Fall 29 |
23 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Riffel, Irina, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.02.2023
Dannegger
b)
Fall 28 |
HRB 270: Zöller-Kipper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz-Laubenheim, Hans-Zöller-Straße 50-68, 55130 Mainz. Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 10.01.2022, lfd. Nr. 21 bezüglich der Schreibweise des Nachnamens berichtigt in: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ferhadbegovic, Bojan, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 270: Zöller-Kipper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz-Laubenheim, Hans-Zöller-Straße 50-68, 55130 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Ferhadbegovi, Bojan, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Matthies, Leonid, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 270: Zöller-Kipper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz-Laubenheim, Hans-Zöller-Straße 50-68, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.09.2021 mit der Maier & Fabris GmbH mit Sitz in Tübingen (Amtsgericht Stuttgart - HRB 381480) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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