Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Feldfrieden 1, 56626 Andernach |
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a)
21.08.2024
Lange
b)
Fall 10 |
HRB 15590: Z & S Simon Elektrotechnik GmbH, Andernach, Breite Str. 92, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Stadionstraße 56, 56626 Andernach.
HRB 15590: Z & S Simon Elektrotechnik GmbH, Andernach, Breite Str. 92, 56626 Andernach. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Celtikci, Mehmet, Andernach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Z & S Simon Elektrotechnik GmbH, Andernach, Breite Str. 92, 56626 Andernach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der Zimmermann & Simon GmbH & Co.KG mit Sitz in Andernach (Amtsgericht Koblenz, HRA 13349) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ZSS Verwaltungs GmbH, Andernach, Breite Str. 92, 56626 Andernach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. In der gleichen Gesellschafterversammlung wurde auch eine Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ebenfalls wurde das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung durch Aufnahme von 25.500,00 EUR um 4.500,00 EUR auf nunmehr 30.000,00 EUR erhöht und der § 3 (Stammkapital) geändert. Neue Firma: Z & S Simon Elektrotechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Führung eines Elektroinstallationsbetriebes. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
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