Z-Glas-Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zwiesel/Bayern (Dr.-Schott-Str. 35, 94227 Zwiesel/Bayern). Die Verschmelzung wurde am 02.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRB 3).
Z-Glas-Vertriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zwiesel/Bayern (Dr.-Schott-Str. 35, 94227 Zwiesel/Bayern). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tag sowie aufgrund des Beschlusses vom 27.03.2007 der Hauptversammlung der Zwiesel Kristallglas Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Zwiesel (Amtsgericht Deggendorf HRB 3) mit dieser als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.