Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
ZAP-Hosting GmbH
c)
Gegenstand des Unternehmens sind
Dienstleistungen im EDV- und IT-Bereich. |
25.001,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Änderung der Firma sowie in Ziffer 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes
und in Ziffer 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit
ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR
beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu
gefasst. |
a)
10.07.2024
Oesing |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Hafenweg 8, 48155 Münster |
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a)
25.08.2023
Henke |
HRB 15672: ZAP-Hosting Holding GmbH, Münster, Krokusweg 9 a, 48165 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Manick UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 15539) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15672: ZAP-Hosting Holding GmbH, Münster, Krokusweg 9 a, 48165 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Carklu UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 15443) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15672: ZAP-Hosting Holding GmbH, Münster, Krokusweg 9 a, 48165 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der Xtream-Server UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münstr, HRB 15655) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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