Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
31.10.2023
Culemann |
11 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Duisburg
(61 IN 28/19) vom 14.07.2023 ist das Insolvenzverfahren
eingestellt. |
a)
09.08.2023
Müller |
HRB 3464: ZAS Zeitarbeit Service GmbH, Duisburg, Königstr. 52, 47051 Duisburg. Gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Lütticke, Christian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Lütticke, Marion, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (61 IN 28/19) vom 01.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 3464: ZAS Zeitarbeit Service GmbH, Duisburg, Königstr. 52, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.09.2016 mit der ZAS Zeitarbeit Service GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HR B 2688) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3464: ZAS Zeitarbeit Service GmbH, Duisburg, Königstr. 52, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.09.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.09.2016 mit der ZAS Zeitarbeit Service GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 12244) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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