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c)
Gegenstand geändert; nun:
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Volks- und Berufsbildung, die
Förderung
der Behindertenhilfe, die Förderung des
Wohlfahrtswesens und die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
AO.
- Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwirklichung der vorgenannten Zwecke
insbesondere durch folgende Angebote und
Maßnahmen für Menschen mit körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung oder
psychischer Erkrankung:
a) Berufsbildungsangebote,
Fortbildungsmaßnahmen und die
Bereitstellung
von vielseitigen Arbeitsangeboten, unter
anderem in einer anerkannten
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
(WfbM), Schaffung von Arbeitsplätzen
außerhalb der WfbM und Begleitung der
dort Tätigen sowie Vermittlung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
b) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von
differenzierten Wohnangeboten
entsprechend dem Assistenzbedarf der
Menschen mit Behinderung bzw. Er-
krankung, wie beispielsweise ambulant
betreute und gemeinschaftliche
Wohnformen,
c) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von
differenzierten ambulanten Betreuungs-
und Assistenzangeboten, wie beispielweise
niederschwelliger tagesstrukturierender
Angebote oder Freizeitangeboten,
d) Maßnahmen zur Unterstützung von
Angehörigen von Menschen mit
Behinderung
oder psychischer Erkrankung und zur
Förderung der Integration von
Menschen mit Behinderung oder
psychischer Erkrankung in das Arbeitsleben
und die Gesellschaft,
e) Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung eines
Verständnisses für die Belange von
Menschen mit Behinderung oder
psychischer Erkrankung.
- Die genannten Satzungszwecke können
auch durch planmäßiges Zusammenwirken
mit anderen Körperschaften, die
gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung verfolgen und
im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen, mittels der in Abs.
3 genannten Maßnahmen verwirklicht
werden, namentlich durch Bezug und/ oder
Erbringung von Kooperationsleistungen in
Form von
a) Verwaltungsdienstleistungen, Personal-
und Nutzungsüberlassungen von
der bzw. an die Stiftung Lebenshilfe
Zollernalb und an ihre bzw. von ihren
Beteitigungsunternehmen,
b) Warenlieferungen,
Beschaffungsleistungen,
Beratungsdienstleistungen von
der GDW Süd Genossenschaft der
Werkstätten für behinderte Menschen
Süd eG. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer; sie sind einzeln
geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.
Eine generelle Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB ist
ausgeschlossen. Die jeweiligen Geschäftsführer
sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich
als Vertreter einen Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen, sofern es sich um
Rechtsgeschäfte mit folgenden juristischen
Personen handelt:
a) Stiftung Lebenshilfe Zollernalb RP Tübingen
Nr. RPT0140-0563-590
b) Betreuungsverein Lebenshilfe Zollernalb, Sitz
Balingen; AG Stuttgart VR 410728
c) AIZ gGmbH, Sitz Albstadt; AG Stuttgart HRB
722541
d) LHZA gemeinnützige GmbH; Sitz Balingen;
AG Stuttgart HRB 744537;
e) Lebenshilfe Zollernalb e.V., Sitz Balingen, AG
Stuttgart VR 410746; |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
b)
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
17.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten
Rechtsträger vom 17.07.2023
die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
"ISBA gGmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410721)
verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen. |
a)
02.08.2023
Weßner |