HRB 16882: ZBI Fonds 8 H3 / GmbH, Erlangen, Henkestraße 10, 91054 Erlangen. Die ZBI 8 H2 / GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 15003) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16882: ZBI Fonds 8 H3 / GmbH, Erlangen, Henkestraße 10, 91054 Erlangen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2018. Geschäftsanschrift: Henkestraße 10, 91054 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: der Handel mit und die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilienvermögen und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Ital, Bernd, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Wachsmann, Gert, Fürth, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen ZBI Fonds 8 H/ GmbH, mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 13810). Die Abspaltung wurde am 21.06.2018 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.