ZBM Zenith Betonsteinmaschinen GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Zenithstr. 1, 57290 Neunkirchen.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Blitz 08-538 GmbH, München (AG München HRB 176091). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
ZBM Zenith Betonsteinmaschinen GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Zenithstr. 1, 57290 Neunkirchen.(Herstellung und Vertrieb von Betonsteinfertigungsmaschinen und -anlagen sowie der Handel mit den dazu gehörigen Ersatzteilen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zenithstr. 1, 57290 Neunkirchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Blitz 08-538 GmbH, München (AG München HRB 176091). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ZBM Zenith Betonsteinmaschinen GmbH, Neunkirchen (AG Siegen, HRB 7664) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.