HRB 25798: ZD-Bau GmbH, Hattingen, Welperstraße 47a, 45525 Hattingen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Rheinstraße 32, 45525 Hattingen.
HRB 25798: ZD-Bau GmbH, Hattingen, Welperstraße 47a, 45525 Hattingen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.10.2014 wirksam geworden.
HRB 25798: ZD-Bau GmbH, Hattingen, Welperstraße 47a, 45525 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2014. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Dacic Zijah als Inhaber unter der Firma ZD-Bau e.K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 10225 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 27.08.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Welperstraße 47a, 45525 Hattingen. Die Erbringung von Baudienstleistungen jeder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dacic, Zijah, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.