HRB 106376: ZDB Cloud Exchange GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 106376: ZDB Cloud Exchange GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidatorin: Alexander, Katja, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Maximilian, Kiel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 106376: ZDB Cloud Exchange GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2016. Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 55-59, 65760 Eschborn. Gegenstand: Betrieb eines Marktplatzes für Cloud-Computing-Ressourcen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ahrens, Maximilian, Kiel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deutsche Börse Cloud Exchange AG mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, 96909). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.