ZEN Zollner Elektronik GmbH, Neukirchen b. Hl. Blut (Lamer Str. 22, 93453 Neukirchen).Die Verschmelzung wurde am 05.01.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe AG Regensburg HRB 8422).
ZEN Zollner Elektronik GmbH, Neukirchen b. Hl. Blut (Lamer Str. 22, 93453 Neukirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Zollner Corporate Services AG mit dem Sitz in Cham(Amtsgericht Regensburg HRB 8422) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.