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a)
ZENIT Finanz-Agentur GmbH
b)
Rödermark
c)
Beratung bei Grundstücksgeschäften sowie
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume,
gewerbliche Räume und Darlehen.
Vermögensberatung sowie Vermittlung des
Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen
über den Erwerb
- von Anteilscheinen einer
Kapitalgesellschaft und von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandinvestment-Gesetz vertrieben
werden dürfen, -soweit die Befugnis zur
Verschaffung von Eigentum oder Besitz an
Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von
Kunden im Zusammenhang mit dieser
Vermittlungs- und Nachweistätigkeit fehlt -,
wobei ausschließlich zwischen Kunden und
einem Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitut (i. S. d. § 1
Abs. 1 b KWG), einem nach § 53 b Abs. 1
Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen
Unternehmen, einem Unternehmen, das
aufgrund einer Rechtsverordnung nach §
53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist,
oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw.
nachgewiesen wird. Finanzdienstleistungen
i. S. v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG
werden nicht erbracht.
- von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden
(insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille
Gesellschaftsanteile),
- von öffentlich angebotenen Anteilen an
einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder
Kommanditgesellschaft (z.B. bei
geschlossenen Immobilienfonds).
Tätigkeiten (Bank- oder
Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die
eine Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz erforderlich ist, werden
nicht ausgeübt.
Die Beratung von Unternehmen unter
betriebswirtschaftlichen Aspekten. Rechts-
und Steuerberatung sind ausgenommen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Reinmöller, Silke, Rödermark, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführerin:
Schellwat, Heike, Bonn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2003 mit Nachtrag
vom 14.11.2003 hat die Sitzverlegung von Frankfurt am Main
(bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57409) nach
Rödermark und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
1 Ziffer 2 ( Sitz) sowie in § 1 Ziffer 1 (Firma, bisher: Ganymed
Zweihundertsechsundvierzigste Vermögensverwaltungs
GmbH) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
beschlossen und den Gesellschaftsvertrag im übrigen neu
gefaßt. |
a)
04.12.2003
Dr. Weber
b)
Beschlüsse Blatt 17 ff.,
36 ff. Sonderband;
Gesellschaftsvertrag
Blatt 39 ff. Sonderband |