HRB 58367: ZERVOS BAU & DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE INDUSTRIE AG, Erftstadt, Klosengartenstraße 31, 50374 Erftstadt. Die Hauptversammlung vom 29.02.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: ZERVOS AG.
ZERVOS BAU & DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE INDUSTRIE AG, Erftstadt, Klosengartenstraße 31, 50374 Erftstadt. Nicht mehr Vorstand: Siepen, Hans-Friedrich, Köln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Zervos, Kai Gereon, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
ZERVOS BAU & DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE INDUSTRIE AG, Erftstadt (Klosengartenstr. 31, 50374 Erftstadt). Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.06.2006. Gegenstand: die Erbringung von Bauleistungen sowie baunaher Service- und Dienstleistungen, insbesondere für Industriebetriebe. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Siepen, Hans-Friedrich, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 100.000 Nennbetragsaktien zu je 1,00 Euro , die alle auf den Inhaber lauten.Sie werden zum Nennwert ausgegeben.Gründer der Gesellschaft, der sämtliche Aktien übernommen hat, ist: Kai Gereon Zervos, Kaufmann, Erftstadt,* ‒.‒.‒‒. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Kai Gereon Zervos, Erftstadt, Kaufmann, * ‒.‒.‒‒, Johannes Detlef Klünter, Koch, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒ und Rainhard Michalik, Unternehmensberater, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden.