ZF Electronics GmbH, Auerbach, Cherrystrasse, 91275 Auerbach i.d.OPf.. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 mit der ZF Friedrichshafen AG mit dem Sitz in Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 630206) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91275 Auerbach
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Amtsgericht: Amberg
Rechtsform: GmbH