ZF Zopf Fashion GmbH, Mönchengladbach, (Einruhrstraße 92, 41199 Mönchengladbach).Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.09.2008 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ZF Zopf Fashion GmbH, Mönchengladbach (Einruhrstraße 92, 41199 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma ZF Zopf Fashion e.K. mit Sitz in Mönchengladbach handelnden Friseurmeister Walter Hermanns, Mönchengladbach, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Friseurbetriebe Walter Hermanns GmbH, Mönchengladbach (Einruhrstraße 92, 41199 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: ZF Zopf Fashion GmbH.