Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
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Prokura erloschen:
Dönnebrink, Sonja, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.09.2024
Clemens |
16 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zabel, Jens, Essen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Meiwes, Peter Johannes, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
18.04.2023
Clemens |
HRB 19912: Zabel Group Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Bonsiepen 13, 45136 Essen. Prokura erloschen: Kurek, Martin Robert, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19912: Zabel Group Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Bonsiepen 13, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.09.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 20,81 auf EUR 51.150,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 51.150,00 EUR.
HRB 19912: Zabel Group Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Bonsiepen 13, 45136 Essen. Die ameris-it Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Essen HRB 21773) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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