ZG-Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Lauterbergstr. 1-5, 76137 Karlsruhe. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ZG-Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Lauterbergstr. 1-5, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2011, des Gesellschafterbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.06.2011 und des Beschlusses der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2011 mit der Genossenschaft "ZG-Raiffeisen Warengenossenschaft eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ZG-Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Karlsruhe, Lauterbergstr. 1-5, 76137 Karlsruhe.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Lauterbergstr. 1-5, 76137 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RWG Raiffeisenmarkt-Grundstücksverwaltung GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 107333) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.