ZH Partner-Fonds Verwaltung GmbH, München (Landsberger Str. 68, 80339 München). Die Verschmelzung wurde am 01.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Flensburg HRB 1848 HU).
ZH Partner-Fonds Verwaltung GmbH, München (Landsberger Str. 68, 80339 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "GESPOR Vermögensverwaltung GmbH", künftig "ZH Partner-Fonds Verwaltung GmbH"mit dem Sitz in Nordfriedrichskoog (Amtsgericht Husum HRB 1848) Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.