Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bülowstraße 137, 45711 Datteln |
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a)
01.10.2024
Blömker |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Minarzik, Oliver, Datteln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.07.2023
Blömker |
HRB 4183:ZIK Gruppenreisen International GmbH, Datteln, Bülowstraße 139, 45711 Datteln.Prokura erloschen: Minarzik, Markus, Datteln, * ‒.‒.‒‒.
ZIK Gruppenreisen International GmbH, Datteln, Bülowstraße 139, 45711 Datteln.Neu bestellt: Geschäftsführer: Minarzik, Oliver, Datteln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Minarzik, Oliver, Datteln, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Minarzik, Markus, Datteln, * ‒.‒.‒‒.
ZIK Gruppenreisen International GmbH, Datteln, Bülowstraße 139, 45711 Datteln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der ZIK Gruppenreisen Europa GmbH mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen HRB 4182) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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