Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2023,
AZ: 533 IN 51/23, ist das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG. |
a)
03.03.2023
Ohnesorge |
9 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.01.2023,
AZ: 533 IN 51/23, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind. |
a)
18.01.2023
Ohnesorge |
HRB 120: ZIMM Germany GmbH, Ohorn, Hauptstr. 42, 01896 Ohorn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Erdmann, Rainer, Premia de Dalt / Spanien, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Bräuer, Michael, Steinigtwolmsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 120: C. H. Schäfer Getriebe GmbH, Ohorn, Hauptstr. 42, 01896 Ohorn. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ZIMM Germany GmbH. Die Schäfer-Components GmbH mit dem Sitz in Ohorn (Amtsgericht Dresden, HRB 18059) und die Getriebe-Schäfer Getriebe, Zahnräder, Maschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Ohorn (Amtsgericht Dresden, HRB 8457) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 16.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 120: C. H. Schäfer Getriebe GmbH, Ohorn, Hauptstr. 42, 01896 Ohorn. Bestellt: Geschäftsführer: Erdmann, Rainer, Premia de Dalt / Spanien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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