HRB 742007: ZION Consulting GmbH, Pfullendorf, Escadstraße 1, 88630 Pfullendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2021 mit Nachtrag vom 13.04.2021. Geschäftsanschrift: Escadstraße 1, 88630 Pfullendorf. Gegenstand: Die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art gegenüber Beteiligungsunternehmen und anderen Unternehmen sowie die Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung des eigenen Vermögens. Ferner kann die Gesellschaft für andere Unternehmen die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen und sie ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenfassen. Stammkapital: 325.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eckert, Hans-Jürgen, Heiligenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "ESCAD AG", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 722284) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 722284: ESCAD AG, Pfullendorf, Escad-Straße 1, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.03.2021 mit Nachtrag vom 13.04.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "ZION Consulting GmbH", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 742007) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ESCAD AG, Pfullendorf, Escad-Straße 1, 88630 Pfullendorf. Die Gesellschaft hat am 20.02.2012 eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht.
ESCAD AG, Pfullendorf, Escad-Straße 1, 88630 Pfullendorf. Bestellt als Vorstand: Hafen, Reiner, Salem, * ‒.‒.‒‒; Rauch, Rudolf, Altshausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Eckert, Hans-Jürgen, Heiligenberg, * ‒.‒.‒‒.
ESCAD AG, Pfullendorf, Escad-Straße 1, 88630 Pfullendorf. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2011 die Aktiengesellschaft "ESCAR Aktiengesellschaft für Sonderfahrzeuge", Pfullendorf (Amtsgericht Ulm HRB 723081) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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