ZKL Transporte-GmbH, Bad Zwischenahn, Kranstr. 1, 26160 Bad Zwischenahn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franz Haake Transportgesellschaft mbH am 31.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
ZKL Transporte-GmbH, Bad Zwischenahn, Kranstr. 1, 26160 Bad Zwischenahn.Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Gesellschafter) zu ändern. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Franz Haake Transportgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRB 120186) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.