ZKW Züchtungsgesellschaft mbH Klein Wanzleben, Klein Wanzleben (Magdeburger Str. 30, 39164 Klein Wanzleben). Die Verschmelzung wurde am 08.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Göttingen HRB 130992).
ZKW Züchtungsgesellschaft mbH Klein Wanzleben, Klein Wanzleben (Magdeburger Str. 30, 39164 Klein Wanzleben). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KWS Klostergut Wiebrechtshausen GmbH mit dem Sitz in Wiebrechtshausen (Amtsgericht Göttingen HRB 130992) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.