HRB 7266: ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, die Deutsche Telekom AG (Amtsgericht Bonn HRB 6794), übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7266: ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Abspaltung von Teilen des Vermögens der T-Systems GEI GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 7106) auf die Gesellschaft ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.08.2018 wirksam geworden.
HRB 7266: ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 Teile des Vermögens (Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung) der T-Systems GEI GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 7106) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7266: ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 Teile des Vermögens (Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung 1 und 2) der Deutsche Telekom Außendienst GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14189) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7266: ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2018 Teile des Vermögens (Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung 1 und 2) der Deutsche Telekom Technik GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14190) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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