ZOE-BTG GmbH, Duisburg, (Am Steinwerth 10, 47269 Duisburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ZOE-VVG GmbH am 01.02.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ZOE-BTG GmbH, Duisburg, (Am Steinwerth 10, 47269 Duisburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ZOE-VVG GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg - HRB 21918) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ZOE-BTG GmbH, Duisburg (Am Steinwerth 10, 47269 Duisburg). Der mit der EFH ELMOS Finanzholding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund - HRB 10441) am 21.04.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2005 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom05.12.2005 hat der Änderung zugestimmt.
ZOE-BTG GmbH, Duisburg (Am Steinwerth 10, 47269 Duisburg). Mit der EFH ELMOS Finanzholding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund - HRB 10441) als herrschendem Unternehmen ist am 21.04.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.