HRB 8250 NP: ZOPF Windfang GmbH, Vehlow, Lindenstraße 24, 16866 Vehlow. Prokura: Scholz, Robert, * ‒.‒.‒‒, Heiligengrabe OT Blandikow, Einzelprokura
ZOPF Windfang GmbH, Vehlow(Lindenstraße 24, 16866 Vehlow). Gegenstand: Die Entwicklung und Beschaffung umweltfreundlicher Energieanlagen nebst erforderlichem Grund und Boden, die Steuerung solcher Projekte, deren Betrieb und Verwaltung sowie die Beratung in allen damit zusammenhängenden Fragen. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Grund- oder Stammkapital: 63.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Arens, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Leipzig, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Rieck, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Neuruppin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Thiesen, Reimer, * ‒.‒.‒‒, Christdorf, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 ist der Gesellschaftsvertrag in § 8 (Gesellschafterversammlung) geändert worden. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ZOPF Energieanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Vehlow (Amtsgericht Neuruppin, HRA 799 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.08.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..