ZOW Zentrum für orthopädische Wissenschaften GmbH, München, Gabriel-Max-Str. 3, 81545 München. Die Verschmelzung wurde am 04.09.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 121452).
ZOW Zentrum für orthopädische Wissenschaften GmbH, München, Gabriel-Max-Str. 3, 81545 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.12 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 20.08.2012 mit der medArtis Medizinprodukte und Forschung Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 121452) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.