ZTM - Dentallabor GmbH, Essen (Neukirchener Mühle 26, 45239 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Esser Dental-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 25.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ZTM - Dentallabor GmbH, Essen (Neukirchener Mühle 26, 45239 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 01./22.06.2006 beschlossen, das Stammkapital (25.564,59 EUR) um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4.1 (Stammkapital) zu ändern. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Esser Dental-Technik GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 6479) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.